Rechtshinweis - FTT Wolbrom S.A - FTT Wolbrom S.A

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Rechtshinweis

Um einen Vertrag zu schließen, ist persönlich, per Post, per Fax, mit elektronischer Post oder mittels eines elektronischen Formulars (Adressendaten unter dem Reiter „Kontakte“) eine Einladung zur Angebotslegung einzureichen, in der zumindest die Kontaktdaten und die Produkte angegeben werden, an deren Kauf der P.T. Kunde interessiert ist. Nach dem Erhalt der Einladung zur Angebotslegung wird durch die Mitarbeiter der Handelsbereiche der Fördergurtfabrik Wolbrom S.A. ein Angebot über das genannte Produktsortiment abgegeben. Die Kontakte finden unter Inanspruchnahme der Mittel zur individuellen Fernkommunikation statt. Nach dem Erhalt des Angebotes kann der Empfänger frei entscheiden, ob er den angebotsgemäßen Vertrag abschließt (dann muss er eine Erklärung über die Annahme des Angebotes abgeben) oder darauf verzichtet. Der Vertrag kann in jeder der Sprachen abgeschlossen werden, in denen dieser Internetservice durchgesehen werden kann. Für den Vertrag gilt polnisches Recht. Die Fördergurtfabrik Wolbrom S.A. behält sich vor, dass falls sie ein Angebot mittels des in diesem Internetservice verfügbaren elektronischen Formulars erhält, die Bestimmung Art. 682 des polnischen Zivilgesetzbuches keine Anwendung findet.